Wiederholungsrezept online bestellen
Beachten Sie bitte, dass für das Ausstellen eines Wiederholungsrezeptes das Einlesen der Versichertenkarte im aktuellen Quartal Voraussetzung ist.
Die bestellten Rezepte/Verordnungen können nach Absendung des Online-Formulars am folgenden Werktag abgeholt werden. Bei Hinterlegung eines frankierten und adressierten Briefumschlags schicken wir Ihnen diese auch gerne zu.
Schreiben Sie uns eine E-Mail unter praxis@alla-grunkina.de oder nutzen Sie unser Bestellformular.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Dauer- bzw. Wiederholungsmedikament eine Rezeptausstellung ausschließlich n a c h erfolgtem Arztbesuch im aktuellen Quartal gesetzlich erlaubt ist. Für gesetzlich versicherte Patienten muss laut Gesetzgeber seit dem 01.01.2015 zudem eine gültige eGK ( elektronische Gesundheitskarte) in der Praxis vorliegen.